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CarSharing-Definition des bcs

CarSharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen.

Die CarSharing-Organisationen bieten ihr Dienstleistungsprodukt CarSharing als integrierten Baustein im Umweltverbund (Bahn, Bus, Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen) an. CarSharing hat somit eine sowohl den Öffentlichen Verkehr ergänzende und stärkende als auch die Umwelt und das kommunale Verkehrssystem entlastende, individuell gestaltbare Mobilität zum Ergebnis. Die Anbieter zielen darauf, durch das Erreichen eines größeren Marktvolumens diesen Effekt noch weiter zu verstärken.

Die Dienstleistung CarSharing zeichnet sich insbesondere durch folgende Bestandteile aus:

  • Die Dienstleistung steht im Rahmen der Halterhaftung allen offen, sofern die – diskriminierungsfrei und transparent gestalteten – Voraussetzungen für die Teilnahme erbracht werden.
  • Die Nutzung erfolgt über eine rahmenvertragliche Teilnahme, einzelvertragliche Regelungen vor jeder Fahrt entfallen.
  • Die Fahrzeuge werden entsprechend der Verteilung der Nutzerinnen und Nutzer dezentral mit einem wohnstandort- und ÖPNV-nahen Stationsnetz zur Verfügung gestellt.
  • Die Fahrzeuge können jederzeit gebucht und eigenständig von den Kundinnen und Kunden abgeholt und zurückgegeben werden.
  • Die Fahrzeugnutzung wird nach Zeit und Fahrkilometer (inklusive fahrleistungsabhängige Betriebskosten) berechnet.
  • Kurzzeitnutzungen von einer Stunde sind möglich. Der Stundenpreis darf ein Achtel des Tagespreises nicht überschreiten.

Verabschiedet von den bcs-Mitgliedern am 28.03.2007 im Umlaufverfahren.

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PDF: Carsharing-Definition_des bcs